DIE LINKE.
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DIE LINKE will einen Kurswechsel in der Rentenpolitik. Die gesetzliche Rente muss wieder zum Zentrum der Alterssicherungspolitik werden und den Lebensstandard im Alter sichern. Altersarmut muss vermieden und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichergestellt werden. DurchschnittsverdienerInnen müssen wieder Renten aus der GRV erhalten, die einen deutlichen Abstand zur Grundsicherung aufweisen. Dazu müssen sämtliche Kürzungsfaktoren aus der Rentenformel gestrichen werden und ein Sicherungsniveau von 70 Prozent des Durchschnittseinkommens der Versicherten gesetzlich fest geschrieben werden. Darüber hinaus wollen wir die Einbeziehung aller Berufsgruppen in eine einheitliche soziale Erwerbstätigenversicherung für alle. Die Beitragsbemessungsgrenze wollen wir aufheben und die hohen Renten abflachen, um die Solidar- und Finanzierungsbasis der GRV zu stärken. Wir wollen ferner den Solidarausgleich in der GRV ausbauen, damit auch Menschen mit durchbrochenen Erwerbsbiografien und niedrigen Einkommen im Alter im Regelfall nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind. Statt der Rente ab 67 wollen wir flexible Übergänge vor dem 65. Lebensjahr und langfristig eine abschlagsfreie Rente ab 60. Die Grundsicherung im Alter muss erhöht werden. Kein Mensch soll im Alter weniger als 800 Euro aus der Rente oder bedarfsgeprüfter Grundsicherung haben. Rentenungerechtigkeiten zwischen Ost und West müssen 18 Jahre nach der deutschen Einheit endlich beseitigt werden.
DIE LINKE will, dass die Arbeitgeber wieder zur Hälfte an der Finanzierung der Alterssicherung beteiligt werden. Sie zahlen derzeit nur einen Beitragssatz von knapp 10 Prozent zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beschäftigten müssen dagegen 16 Prozent ihres Einkommens für die gesetzliche Rente und zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge ausgeben, wenn sie ihren Lebensstandard im Alter halten wollen. Würde die Parität wieder hergestellt, würde es für die Beschäftigten deutlich billiger: Sie müssten dann aktuell 11-12 Prozent statt 16 Prozent ihres Einkommens für eine Lebensstandard sichernde und armutsfeste Rente zahlen. Bis 2030 wären es für Beschäftigte und Arbeitgeber jeweils 14 Prozent. Die Schaffung einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung würde darüber hinaus erhebliche Mittelzuwächse im Beitragsaufkommen bringen. Die Milliardensubventionen des Bundes für die private Altersvorsorge, die vor allem Besserverdienenden und Versicherungsunternehmen nutzen, will DIE LINKE zur Stärkung des Solidarausgleichs in die gesetzliche Rente umlenken. Das Steuerkonzept der LINKEN würde dem Staat schließlich jährlich Mehreinnahmen in zigfacher Milliardenhöhe bescheren. Auch daraus ließen sich Verbesserungen der gesetzlichen Rente finanzieren.
Bei der gesetzlichen Rente finanzieren die heute Erwerbstätigen die Renten der heutigen RentnerInnen. Dieses Umlageverfahren ist relativ stabil und deutlich besser gegen Krisen und Entwertung gefeit als das Kapitaldeckungsverfahren, bei dem Gelder auf Finanzmärkten angelegt und Renten aus den Renditen gezahlt werden. Die gesetzliche Rente sichert außerdem nicht nur das Einkommen im Alter, sondern auch Erwerbsunfähigkeit und Verwitwung ab. Auch kennen private Rentensysteme keinerlei solidarische Ausgleichselemente wie die Anerkennung von Kindererziehungs- und Ausbildungszeiten oder Beiträge bei Arbeitslosigkeit. Die Auszahlungsbeträge sind nicht dynamisiert, während sie bei der gesetzlichen Rente jährlich angepasst werden. An der Finanzierung der gesetzlichen Rente sind die Arbeitgeber paritätisch beteiligt, bei privaten Systemen tragen die Beschäftigten die Kosten alleine. Deshalb ist privat auch nicht billiger für sie (siehe 2.). Und während für die Verwaltungskosten bei der private Altersvorsorge bis zu 15 Prozent zu Buche schlagen, betragen diese bei der gesetzlichen Rente lediglich 2 Prozent. Menschen mit geringeren Einkommen, Arbeitslose oder Selbstständige sind schließlich oftmals finanziell oder rechtlich nicht in der Lage, privat vorzusorgen.
Es wird gesagt, die Renten seien in Zukunft nicht mehr bezahlbar, weil immer weniger Jüngere die Renten der Älteren finanzieren müssen. Was stimmt: In Zukunft werden mehr ältere auf weniger jüngere Menschen kommen, der so genannte Altersquotient steigt. Aber die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung hängt nicht vom zahlenmäßigen Verhältnis der Jungen zu den Älteren ab, sondern von der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, von der Produktivität sowie von der Verteilung des erwirtschafteten Wohlstands. Selbst geringe Produktivitätsfortschritte sind bei entsprechender Verteilung geeignet, die Folgen des demografischen Wandel abzufangen. Außerdem lässt sich die Finanzierungsbasis der gesetzlichen durch die Senkung der Arbeitslosigkeit, die Zurückdrängung nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und die Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit verbessern. Im Übrigen sind private Kapital gedeckte Alterssicherungssysteme von der demografischen Entwicklung genauso betroffen wie das auf dem Umlageverfahren basierende gesetzliche Rentensystem. Denn auch hier gilt: Das Alterseinkommen der RentnerInnen muss immer aus dem laufend Erwirtschafteten bezahlt werden. Die Debatte um die "demografische Zeitbombe" ist daher vor allem interessengeleitete Panickmache, die in der Absicht betrieben wird, die Kapitalseite weiter zu entlasten und den Versicherungskonzernen einen neuen Markt zu schaffen.
Auch die Rente mit 67 wird mit der „demografischen Belastung“ begründet. Weil die Lebenserwartung steigt und damit auch die Rentenbezugsdauer, muss das gesetzliche Renteneintrittsalter angehoben werden – so die herrschende Logik. Die tatsächliche Rentenlaufzeit ergibt sich allerdings nicht allein aus der höheren Lebenserwartung, sondern auch aus der Entwicklung der Lebensarbeitszeit vor dem 65. Lebensjahr. Das reale Renteneintrittsalter lag im Jahr 2006 bei 63,1 Jahren, ist also noch weit von den derzeit noch geltenden 65 Jahren entfernt. Auch treten immer mehr Menschen erst spät in den Arbeitsmarkt ein. Daher sollte vor allem daran angesetzt werden, dass Menschen bis 65 Jahre möglichst lange und durchgehend erwerbstätig sein können. Wer das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre anhebt, kürzt für all denjenigen die Rente, die nicht in der Lage sind, bis 67 durchzuhalten. Rentenabschläge von bis zu 14,4 Prozent sind die Folge. Vor dem Hintergrund der schlechten Arbeitsmarktlage für Ältere führt ein höheres gesetzliches Rentenalter zu mehr Erwerbslosigkeit, prekären Übergangsphasen, hohen Abschlägen und somit zu steigender Altersarmut. Für die finanzielle Entlastung der Rentenkassen bringt die Rente ab 67 dagegen kaum etwas. DIE LINKE fordert daher die Rücknahme der Rente ab 67. Statt starrer Altersgrenzen will DIE LINKE flexiblere Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Erwerbsleben vor dem vollendeten 65. Lebensjahr.
Die Zahl der bewilligten Erwerbsminderungsrenten ist seit der rot-grünen Reform von 2001 durch die neuen eng gefassten Kriterien drastisch gesunken: Gab es im Jahr 2000 noch knapp 150.000 NeurentnerInnen mit einer vollen Erwerbsminderungsrente waren, es im Jahr 2006 nur noch 118.000 Menschen. Fast jeder zweite Antrag wurde abgelehnt. Viele Menschen, die gesundheitlich stark eingeschränkt sind, müssen sich deshalb weiterhin auf einem dichten Arbeitsmarkt quälen oder landen im Hartz IV-Bezug. DIE LINKE will deshalb, dass der Zugang zu Erwerbsminderungsrenten erleichtert wird. Außerdem müssen die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten, die vor 63 in Anspruch genommen werden, abgeschafft werden. Erwerbsunfähigkeit ist keine Wahl, sondern ein schweres Schicksal, das nicht noch mit Abschlägen bestraft werden darf. Um den Eintritt von Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit zu verhindern, wollen wir eine Stärkung der Prävention, des Arbeitsschutzes und die Flankierung flexibler Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente z.B. durch die geförderte Altersteilzeit.
In die solidarische Erwerbstätigenversicherung sind alle Berufsgruppen – abhängig Beschäftigte, Selbständige, Beamte und PolitikerInnen – mit ihrem Erwerbseinkommen einbezogen. Im Gegensatz zu einer Bürgerversicherung werden Vermögenseinkommen nicht berücksichtigt, da sie im Alter nicht wegfallen und ersetzt werden müssen. Durch die Einbeziehung aller Berufsgruppen erhalten zum einen Personen, die bislang nicht oder nicht ausreichend abgesichert waren, eine Alterssicherung. Zum anderen wird die Solidar- und Finanzierungsbasis erweitert. Denn die Beitragsbemessungsgrenze soll schrittweise an- und längerfristig aufgehoben und die damit verbundenen Steigerungen der Rentenansprüche in verfassungskonformer Weise abgeflacht werden. Eine soziale Erwerbstätigenversicherung ist für die Versicherten damit nicht nur sozial gerechter, sondern auch kostengünstiger als das gegenwärtige System. Beim Umbau zu einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung sind Vertrauensschutzregelungen und verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten.
Frauen haben im Durchschnitt deutlich niedrigere Renten als Männer, die oftmals auch nicht Existenz sichernd sind. Die Gründe hierfür sind Unterbrechungen der Erwerbsbiografie wegen Kindererziehung und Pflege von Angehörigen, schlechte Löhne und prekäre Beschäftigung. Oft sind sie deshalb auf die abgeleiteten Ansprüche ihrer Ehemänner oder auf Grundsicherung im Alter angewiesen. DIE LINKE will diesen Zustand beenden und Frauen eine eigenständige Alterssicherung ermöglichen. Sie will, dass Frauen gute Arbeit und gute Löhne haben, damit sie ausreichende Rentenansprüche aufbauen können. Zentral dafür ist, dass sie Beruf und Familie gut vereinbaren können. Deshalb muss Arbeit familienfreundlich gestaltet und die Kinderbetreuung ausgebaut werden. Wenn auch GeringverdienerInnen und DurchschnittsverdienerInnen wieder armutsfeste Renten aus der GRV beziehen können, hilft dies besonders Frauen. Auch die Kompensation von Lücken in der Erwerbsbiografie und die Höherwertung niedriger Einkommen kommen ihnen besonders zugute. Schließlich soll nach Vorstellungen DER LINKEN im Alter nach Prüfung von Einkommen und Vermögen niemand weniger als 800 Euro aus Rente oder Grundsicherung haben. Das ist deutlich mehr als Frauen heute im Durchschnitt aus der GRV und aus der Grundsicherung im Alter erhalten. DIE LINKE Rentenpolitik bringt ihnen also materiell deutliche Verbesserungen und mehr Unabhängigkeit.
Auch 18 Jahre nach der deutschen Einheit werden die Renten in Ost und West nach verschiedenen Werten berechnet. Die Renten im Osten liegen um knapp 14 Prozent unter denen im Westen. Dies macht bei einem Standardrentner (45 Arbeitsjahre bei stets durchschnittlichem Verdienst) monatlich 145 Euro aus. Bei den Menschen im Osten herrscht großer Unmut über diese ungleiche Anerkennung von Lebensleistung und der berechtigte Wunsch nach einer schnellen Angleichung. Dieser Wunsch wird oft damit abgetan, dass die Menschen in den neuen Ländern höhere Renten hätten. Das die durchschnittlich ausgezahlte Altersrente in den neuen Ländern höher ausfällt, liegt vor allem an längeren Lebensarbeitszeiten im Osten, die somit höhere, rechtmäßig erworbene Ansprüche begründen. Außerdem sind im Osten viele Menschen, die früher vergleichsweise hohe Einkommen hatten, in der gesetzlichen Rentenversicherung, während diese in den alten Ländern ihre Altersbezüge häufig aus anderen Alterssicherungssystemen erhalten, was den Schnitt verzerrt. Auch sinken die Renten im Vergleich zum Westen aufgrund häufigerer Zeiten wegen Arbeitslosigkeit und früheren Renteneintritt - und den damit verbundenen höheren Abschlägen – tendenziell stärker. Die Menschen in den neuen Ländern sind zudem in wesentlich stärkerem Maße auf die gesetzliche Rente angewiesen als im Westen. Der Anteil der gesetzlichen Rente am Alterseinkommen beträgt bei ihnen 89 Prozent, während Betriebsrenten, Pensionen, private Vorsorge und Vermögenseinkünfte faktisch kaum eine Rolle spielen. Die Fortführung des jetzigen Anpassungsprozesses hätte zur Folge, dass die Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an West nach derzeitigen Schätzungen nicht vor dem Jahr 2030 erreicht werden könnte. Daher will DIE LINKE. eine schnellstmögliche steuerfinanzierte Angleichung der Rentenwerte.
Stand: 8. Dezember 2008
Quelle: http://www.die-rente-die-linke.de/gute_rente/argumente/fragen_antworten_zur_rentenpolitik/