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04.10.2008

Nach wie vor West-Ost-Gefälle bei der Rente

Auch am 18. Jahrestag der »Deutschen Einheit« erhalten Rentner in den neuen Ländern weniger Geld

Von Michael Stamm

Die Stimmen derjenigen, die 18 Jahre nach der Deutschen Einheit endlich ein gesamtdeutsches Rentenrecht fordern, werden unüberhörbar lauter. Tatsächlich führt die unterschiedliche Rentenberechnung zu einer um mehr als zehn Prozent niedrigeren Rente in den neuen Bundesländern.

Bei einer Rentnerin oder einem Rentner mit durchschnittlichen Verdienst und 45 Beitragjahren sind dies ganze 145 Euro weniger Rente im Monat. Wann der Ost-West-Unterschied tatsächlich überwunden ist weiß niemand, da die Angleichung maßgeblich von der Lohnentwicklung in den neuen Bundesländern abhängt. In vielen Regionen haben sich aber bereits die Lebenshaltungskosten an das Westniveau angeglichen. Warum die eigene Rente, trotz gleicher Arbeitsleistung wie im Westen, faktisch weniger »Wert« ist, verstehen die wenigsten. Den Menschen in den neuen Bundesländern geht es nicht nur um eine formalrechtliche Vereinheitlichung des Rentenrechts, sondern um eine im Einigungsvertrag zugesagte verlässliche Perspektive gleicher Lebensverhältnisse in Ost und West. Selbst die Bundesregierung sieht ein Jahr vor der Bundestagswahl in Sachen Rentenrecht auf einmal Handlungsbedarf. Auf ein klares Konzept mit Fahrplan wurde allerdings im aktuellen Bericht zum Stand der Deutschen Einheit auf Drängen der Bundeskanzlerin verzichtet.

Hintergrund ist die Frage, ob ein einheitliches Rentenrecht nicht die Rentnerinnen und Rentner im Osten übervorteile, was der Bericht nahelegt. Begründet wird dies mit dem sogenannten Hochrechnungsfaktor im Rentenrecht-Ost. Mit diesem Faktor werden die niedrigen ostdeutschen Einkommen faktisch auf Westniveau angehoben. Derzeit beträgt der Verdienstunterschied rund 20 bis 25 Prozent. Im Ergebnis bedeutet dies zunächst, dass trotz niedrigerem Arbeitsverdienst für die gleiche Arbeitsleistung im Osten genauso viele Rentenpunkte wie im Westen erworben werden. Insofern wird mit der Hochwertung zwar ein Teil der Einkommensunterschiede ausgeglichen, das sagt aber noch lange nichts über die tatsächliche Rentenhöhe aus. Es handelt sich also lediglich um einen Nachteilsausgleich für die schlechter entlohnte Arbeit. Wer also gegen Ostdeutsche polemisiert, weil sie angeblich durch den Hochwertungsfaktor privilegiert seien, der nimmt billigend in Kauf, dass sich die Lohnunterschiede in Ost und West für die spätere Rente weiter verfestigen.

Man kann es drehen, wie man will: Der überwiegende Teil der Beschäftigten wäre mit dem Wegfall des Höherwertungsfaktors nach wie vor benachteiligt. Selbst dann, wenn der Wertunterschied zwischen den Rentenwerten in Ost und West ausgeglichen wäre. Von einer Privilegierung der Ostdeutschen kann daher keine Rede sein. Wenn, wie vom Gesetzgeber 1992 beabsichtigt, gleicher Lohn für gleiche Arbeit in Ost und West gelten soll, muss dies folgerichtig auch für die Rente der Fall sein. Auf Scheinargumente, oder schlimmer, Scheinlösungen sollte deshalb tunlichst verzichtet werden. Wie könnte aber eine gerechte Lösung aussehen?

Eine einfache und zugleich finanzierbare Lösung bietet das von der ver.di und dem Sozialverband Deutschland maßgeblich entwickelte Modell eines steuerfinanzierten Angleichungszuschlags. Unterstützt wird das Modell von der Volkssolidarität und weiteren DGB-Gewerkschaften. In einem Zeitraum von maximal zehn Jahren soll die bestehende Differenz des Rentenwerts Ost zu West schrittweise von aktuell 3,22 Euro im Monat durch einen Zuschlag angeglichen werden. So müsste weder in das Rentensystem eingegriffen werden, noch würden durch den steuerfinanzierten Zuschlag die Rentenkassen belastet. Damit würden Auswirkungen auf den Beitragssatz vermieden. Bei zukünftigen überdurchschnittlichen Lohnsteigerungen im Osten würde sich der Ausgleichszuschlag zudem automatisch vermindern. Die LINKE im Bundestag hat sich das Modell ebenfalls zu eigen gemacht und leicht modifiziert als Antrag im Oktober 2007 im Bundestag eingebracht. Es wird sich zeigen, ob die Große Koalition in der Lage ist, einen gerechten Weg zu finden, der alle Interessen berücksichtigt. Sie hätte dem Antrag der LINKEN folgen können. Dies hat sie bisher nicht getan.

Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

Neues Deutschland, 4. Oktober 2008